Hühner anmelden: Veterinäramt und Registriernummer
Hühner und anderes Geflügel müssen vor dem Einzug beim Veterinäramt angemeldet werden – schon ab dem ersten Tier, auch Tauben und Wachteln (§ 26 Viehverkehrsverordnung). Du erhältst eine 12-stellige Registriernummer, die du für die Tierseuchenkasse und dein Bestandsregister brauchst.
Schritt für Schritt
- Zuständige Stelle finden: Veterinäramt deines Landkreises bzw. deiner Stadt (Bayern: AELF, Hessen: HVL Alsfeld).
- Haltung anzeigen: Name, Anschrift, Standort, Tierart und voraussichtliche Zahl im Jahresdurchschnitt, Nutzungsart, Stall- oder Freilandhaltung.
- Registriernummer notieren: 12 Ziffern, oft mit vorangestelltem 276.
- Tierseuchenkasse: in den meisten Bundesländern zusätzlich anmelden – Übersicht nach Bundesland.
- Bestandsregister anlegen: ersten Zugang mit Herkunft eintragen – so geht's.
- Impfung klären: Hühner und Puten müssen gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden.
Zum Abhaken: Start-Checkliste für neue Hühnerhalter.
Häufige Fragen
Muss ich Hühner anmelden, wenn ich nur wenige halte?
Ja. Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben, Fasane, Perl- oder Rebhühner halten will, muss das vor Beginn der Haltung der zuständigen Behörde anzeigen (§ 26 Viehverkehrsverordnung). Eine Mindestzahl gibt es nicht.
Wo melde ich meine Hühner an?
Meist beim Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. In Bayern ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig, in Hessen der HVL Alsfeld. Oft wird die Registriernummer zusammen mit der Tierseuchenkasse vergeben.
Wie sieht die Registriernummer aus?
Sie hat 12 Ziffern: den 8-stelligen Gemeindeschlüssel und eine 4-stellige Betriebsnummer. Häufig wird „276“ für Deutschland vorangestellt.
Was muss ich bei der Anmeldung angeben?
Name und Anschrift, Standort der Haltung, die Zahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere je Art, die Nutzungsart und bei Geflügel, ob die Tiere im Stall oder im Freien gehalten werden. Änderungen sind unverzüglich zu melden.
Quellen
- § 26 Viehverkehrsverordnung (Anzeige, Registriernummer)
- § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung (Angabe Stall/Freiland)
- BayernPortal: Registrierung von Tierhaltungen
Recherchiert am 17.10.2026. Sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Landkreis – maßgeblich sind dein Veterinäramt und die Tierseuchenkasse.
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