Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern: Hühner und Geflügel melden

Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern: Stichtag 3. Januar. Meldung innerhalb von zwei Wochen (Satzung 17., FAQ 20. Januar – im Zweifel früher melden), online oder per Meldekarte. Tauben nicht. Mindestbeitrag 15 €.

3. JanuarStichtag
jaMeldung für Kleinbestände

Zuständige Stelle

Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern

Website der Tierseuchenkasse

So meldest du richtig

  1. Tiere am Stichtag zählen (das Bestandsregister hilft – der Bestand an jedem Tag lässt sich daraus ablesen).
  2. Meldung online oder per Formular abgeben, Frist beachten.
  3. Beitragsbescheid prüfen und bezahlen. Bei Änderungen im Jahr die Kasse informieren, wenn sie das verlangt.

Häufige Fragen

Muss ich Hühner in Mecklenburg-Vorpommern bei der Tierseuchenkasse melden?

Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern: Stichtag 3. Januar. Meldung innerhalb von zwei Wochen (Satzung 17., FAQ 20. Januar – im Zweifel früher melden), online oder per Meldekarte. Tauben nicht. Mindestbeitrag 15 €.

Muss ich meine Hühner in Mecklenburg-Vorpommern trotzdem beim Veterinäramt anmelden?

Ja. Die Anzeige der Geflügelhaltung beim Veterinäramt (§ 26 Viehverkehrsverordnung) gilt in allen Bundesländern ab dem ersten Tier, unabhängig von der Tierseuchenkasse.

Quellen

Recherchiert am 17.10.2026. Sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Landkreis – maßgeblich sind dein Veterinäramt und die Tierseuchenkasse.

Erinnerung an die Meldung in Mecklenburg-Vorpommern

Die App Stallbuch führt dein Bestandsregister, erinnert an Newcastle-Impfung und Tierseuchenkasse und erstellt das PDF fürs Veterinäramt. Dazu Eierzähler, Brutplaner und Behandlungsbuch mit Wartezeit. Ohne Konto, ohne Werbung, alle Daten bleiben auf deinem Handy.

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