Tierseuchenkasse Bayern: Hühner und Geflügel melden
Bayerische Tierseuchenkasse: Stichtag 1. Januar. Meldepflicht ab dem ersten Huhn bzw. Truthuhn (Enten, Gänse, Wachteln nicht). Meldung bis 20. Januar, online im Tierhalter-Login oder per Post. Mindestbeitrag 9 €.
Zuständige Stelle
Bayerische Tierseuchenkasse
Geflügelpest und Stallpflicht: Informationen des Landes
So meldest du richtig
- Tiere am Stichtag zählen (das Bestandsregister hilft – der Bestand an jedem Tag lässt sich daraus ablesen).
- Meldung online oder per Formular abgeben, Frist beachten.
- Beitragsbescheid prüfen und bezahlen. Bei Änderungen im Jahr die Kasse informieren, wenn sie das verlangt.
Häufige Fragen
Muss ich Hühner in Bayern bei der Tierseuchenkasse melden?
Bayerische Tierseuchenkasse: Stichtag 1. Januar. Meldepflicht ab dem ersten Huhn bzw. Truthuhn (Enten, Gänse, Wachteln nicht). Meldung bis 20. Januar, online im Tierhalter-Login oder per Post. Mindestbeitrag 9 €.
Muss ich meine Hühner in Bayern trotzdem beim Veterinäramt anmelden?
Ja. Die Anzeige der Geflügelhaltung beim Veterinäramt (§ 26 Viehverkehrsverordnung) gilt in allen Bundesländern ab dem ersten Tier, unabhängig von der Tierseuchenkasse.
Quellen
Recherchiert am 17.10.2026. Sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Landkreis – maßgeblich sind dein Veterinäramt und die Tierseuchenkasse.
Erinnerung an die Meldung in Bayern
Die App Stallbuch führt dein Bestandsregister, erinnert an Newcastle-Impfung und Tierseuchenkasse und erstellt das PDF fürs Veterinäramt. Dazu Eierzähler, Brutplaner und Behandlungsbuch mit Wartezeit. Ohne Konto, ohne Werbung, alle Daten bleiben auf deinem Handy.
Andere Bundesländer
Baden-Württemberg · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen