Tierseuchenkasse Hamburg: Hühner und Geflügel melden

Hamburg: Geflügel steht nicht auf der Liste der Tierseuchenkasse (bitte bestätigen lassen). Die Anmeldung der Haltung beim Veterinäramt ist trotzdem Pflicht.

–Stichtag
nein / eingeschränktMeldung für Kleinbestände

Zuständige Stelle

Tierseuchenkasse Hamburg

Website der Tierseuchenkasse

Geflügelpest und Stallpflicht: Informationen des Landes

So meldest du richtig

  1. Tiere am Stichtag zählen (das Bestandsregister hilft – der Bestand an jedem Tag lässt sich daraus ablesen).
  2. Meldung online oder per Formular abgeben, Frist beachten.
  3. Beitragsbescheid prüfen und bezahlen. Bei Änderungen im Jahr die Kasse informieren, wenn sie das verlangt.

Häufige Fragen

Muss ich Hühner in Hamburg bei der Tierseuchenkasse melden?

Hamburg: Geflügel steht nicht auf der Liste der Tierseuchenkasse (bitte bestätigen lassen). Die Anmeldung der Haltung beim Veterinäramt ist trotzdem Pflicht.

Muss ich meine Hühner in Hamburg trotzdem beim Veterinäramt anmelden?

Ja. Die Anzeige der Geflügelhaltung beim Veterinäramt (§ 26 Viehverkehrsverordnung) gilt in allen Bundesländern ab dem ersten Tier, unabhängig von der Tierseuchenkasse.

Quellen

Recherchiert am 17.10.2026. Sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Landkreis – maßgeblich sind dein Veterinäramt und die Tierseuchenkasse.

Erinnerung an die Meldung in Hamburg

Die App Stallbuch führt dein Bestandsregister, erinnert an Newcastle-Impfung und Tierseuchenkasse und erstellt das PDF fürs Veterinäramt. Dazu Eierzähler, Brutplaner und Behandlungsbuch mit Wartezeit. Ohne Konto, ohne Werbung, alle Daten bleiben auf deinem Handy.

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