Bestandsregister für Geflügel

Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen – auch mit drei Hühnern im Garten. Eingetragen wird jeder Zu- und Abgang mit Datum, Art des Geflügels sowie Name und Anschrift des bisherigen oder künftigen Halters. Das Register ist drei Jahre aufzubewahren (§ 2 Geflügelpest-Verordnung).

ab 1 Tierkeine Mindestgröße
3 JahreAufbewahrung
unverzüglicheintragen
ohne TaubenTauben sind ausgenommen

Was ins Register gehört

VorgangPflichtangaben
Zugang (Kauf, Geschenk)Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des bisherigen Halters und des Transportunternehmens
Abgang (Verkauf, Abgabe)Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des künftigen Halters und des Transportunternehmens
Abgabe auf Ausstellungenzusätzlich Anzahl und Kennzeichnung der Tiere
VerlustePflicht erst ab mehr als 100 Tieren (täglich), sonst empfohlen

Empfehlung: Immer auch die Stückzahl notieren. So ergibt sich der Bestand jederzeit aus dem Register.

Kostenlose Vorlage zum Ausdrucken

Lieber auf Papier? Unsere Vorlage Bestandsregister Geflügel enthält alle Spalten und lässt sich direkt drucken oder als PDF speichern.

Digital führen mit der App

In der App Stallbuch trägst du Zugang, Abgang, Schlupf, Verendung und Schlachtung in Sekunden ein. Der Bestand wird immer aus dem Register berechnet und kann nicht „verrutschen“. Einträge werden nie automatisch gelöscht, und auf Knopfdruck entsteht ein PDF mit deinen Halterdaten und deiner Registriernummer für das Veterinäramt.

Weitere Pflichten

Häufige Fragen

Wer muss ein Bestandsregister für Geflügel führen?

Jeder, der Geflügel hält – auch Hobbyhalter mit wenigen Tieren. Grundlage ist § 2 Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung. Geflügel sind dort Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Tauben sind ausgenommen.

Was muss im Bestandsregister stehen?

Bei jedem Zugang und Abgang: Datum, Art des Geflügels sowie Name und Anschrift des bisherigen bzw. künftigen Tierhalters und des Transportunternehmens. Die Anzahl verlangt der Wortlaut nicht ausdrücklich, viele Veterinärämter empfehlen sie aber.

Wie lange muss das Bestandsregister aufbewahrt werden?

Drei Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde (§ 2 Abs. 4 GeflPestSchV). Auf Verlangen ist es dem Veterinäramt vorzulegen.

Darf ich das Bestandsregister digital führen?

Die Verordnung schreibt für das Geflügelregister keine Form vor. Es ist weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Wichtig ist, dass du es auf Verlangen vorlegen kannst – zum Beispiel als ausgedrucktes PDF.

Müssen verendete Tiere eingetragen werden?

Eine tägliche Verlustliste ist erst bei mehr als 100 Tieren Pflicht. Für einen stimmigen Bestand ist es trotzdem sinnvoll, Verendungen und eigene Schlachtungen einzutragen.

Quellen

Recherchiert am 17.10.2026. Sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Landkreis – maßgeblich sind dein Veterinäramt und die Tierseuchenkasse.

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