Newcastle-Impfung bei Hühnern und Puten

Hühner und Puten müssen gegen die Newcastle-Krankheit (ND) geimpft werden – auch in kleinen Hobbyhaltungen. Ein festes Intervall nennt das Gesetz nicht: Lebendimpfstoffe über das Trinkwasser wirken laut Hersteller 6 bis 8 Wochen, eine Injektion durch den Tierarzt etwa ein Jahr. Impfnachweise sind fünf Jahre aufzubewahren.

Intervalle je Impfstoff

ImpfstoffGabeWiederholung
LebendimpfstoffTrinkwasser, Spray, Augentropfen – Selbstimpfung nach Einweisung möglichHühner alle 6–8 Wochen, Puten alle 3–4 Wochen (Gebrauchsinformation)
InaktivatimpfstoffInjektion durch den Tierarzt, nach Grundimmunisierungetwa eine Legeperiode (≈ 12 Monate)
Praxis vieler ZüchterTränkeimpfung vierteljährlichoff-label, Haftungsrisiko beim Halter bzw. Tierarzt

Manche Landkreise nennen eigene Mindestabstände (z. B. Salzlandkreis: „mindestens halbjährlich“). Frag deinen Tierarzt und dein Veterinäramt, welches Schema für deinen Bestand gilt.

Das gehört in den Impfnachweis

Aufbewahrung: mindestens fünf Jahre (Aufzeichnungen und Verschreibung).

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Häufige Fragen

Ist die Newcastle-Impfung für Hobbyhalter Pflicht?

Ja, für Hühner und Puten (Truthühner) unabhängig von der Bestandsgröße. Grundlage ist § 7 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung von 2005, die für die Newcastle-Krankheit weiter gilt. Enten, Gänse, Wachteln und Tauben sind nicht betroffen.

Wie oft muss gegen Newcastle geimpft werden?

So oft, dass der ganze Bestand jederzeit geschützt ist. Lebendimpfstoffe über Trinkwasser oder Spray wirken laut Gebrauchsinformation etwa 6 bis 8 Wochen, bei Puten 3 bis 4 Wochen. Eine Injektion mit Inaktivatimpfstoff durch den Tierarzt schützt etwa eine Legeperiode. Die verbreitete vierteljährliche Tränkeimpfung entspricht nicht der Gebrauchsinformation.

Darf ich meine Hühner selbst impfen?

Trinkwasser-Lebendimpfstoffe dürfen auch nicht gewerbliche Halter selbst geben – nach tierärztlicher Verschreibung und Einweisung (§ 95a TAMG). Injektionen darf nur der Tierarzt vornehmen.

Was muss ich über die Impfung aufschreiben und wie lange aufbewahren?

Impfstoff, Charge, Menge, Datum, Tierart, Anzahl der Tiere und die impfende Person. Aufzeichnungen und Verschreibung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Ältere Merkblätter nennen noch drei Jahre.

Brauche ich einen Impfnachweis, wenn ich Hühner verkaufe oder ausstelle?

Ja. Hühner und Puten dürfen nur mit tierärztlicher Bescheinigung über die regelmäßige Impfung des Herkunftsbestands in einen anderen Bestand, auf Märkte oder Ausstellungen gebracht werden.

Quellen

Recherchiert am 17.10.2026. Sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Landkreis – maßgeblich sind dein Veterinäramt und die Tierseuchenkasse.

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