Stallpflicht für Geflügel
Bei Geflügelpest-Gefahr ordnet der Landkreis per Allgemeinverfügung eine Stallpflicht an. Sie gilt auch für Hobbyhalter: Die Tiere müssen in einen geschlossenen Stall oder unter eine dicht abgedeckte, seitlich gesicherte Vorrichtung (Netz höchstens 25 mm Maschenweite).
Vorbereitet sein
- Netz oder Abdeckung für den Auslauf rechtzeitig vor dem Herbst besorgen.
- Stallfläche, Beschäftigung (Picksteine, Heu, Sandbad) und Lüftung für längere Zeit planen.
- Von Oktober bis April regelmäßig die Seite deines Landkreises prüfen.
- Urlaubsvertretung informieren – in der App Stallbuch steht die Stallpflicht automatisch auf der Liste für die Vertretung.
Informationen der Länder
- Geflügelpest in Bayern · Tierseuchenkasse Bayern
- Geflügelpest in Hamburg · Tierseuchenkasse Hamburg
- Geflügelpest in Niedersachsen · Tierseuchenkasse Niedersachsen
- Geflügelpest in Schleswig-Holstein · Tierseuchenkasse Schleswig-Holstein
Häufige Fragen
Gilt die Stallpflicht auch für Hobbyhalter?
Ja. Ordnet der Landkreis eine Aufstallung an, gilt sie grundsätzlich für alle Geflügelhaltungen im Gebiet, auch für wenige Hühner im Garten. Manche Allgemeinverfügungen enthalten Schwellen oder Ausnahmen – maßgeblich ist der Text deines Landkreises.
Wie muss das Geflügel bei Stallpflicht gehalten werden?
In geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben dicht abgedeckt und seitlich gesichert ist. Netze oder Gitter dürfen höchstens 25 mm Maschenweite haben (§ 13 Geflügelpest-Verordnung).
Wo erfahre ich, ob bei mir Stallpflicht gilt?
Auf der Website deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt unter „Allgemeinverfügung Geflügelpest“ oder beim Veterinäramt. Eine amtliche bundesweite Liste gibt es nicht. Das Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlicht die Risikoeinschätzung.
Wann wird eine Stallpflicht angeordnet?
Wenn eine Risikobewertung das erfordert – etwa bei Geflügelpest-Fällen in der Nähe, in Gebieten mit vielen Wasservögeln oder hoher Geflügeldichte. Besonders häufig ist das zwischen Oktober und April.
Quellen
- § 13 Geflügelpest-Verordnung (Aufstallung)
- Friedrich-Loeffler-Institut: Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Recherchiert am 17.10.2026. Sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Landkreis – maßgeblich sind dein Veterinäramt und die Tierseuchenkasse.
Stallpflicht im Blick, auch im Urlaub
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